Geschäftsbedingungen
Tierpension Ursula Buchen

Hauptstrasse 37 - 97633 Irmelshausen

Stand Juli 2010

 

Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Betreuungsvertrages des Tierhalters („Kunde“) mit der Tierpension Buchen („TB“). Die individuellen Vereinbarungen, insbesondere der schriftliche Betreuungsvertrag, gehen diesen vor.

  

1.   Zwischen dem Kunden und TB soll grundsätzlich ein schriftlicher Betreuungsvertrag abgeschlossen, dessen Festlegungen bei Widersprüchen den Geschäftsbedingungen vorgehen. Sollte die Aufnahme des Hundes ohne schriftlichen Vertrag erfolgen, so kommt der Betreuungsvertrag dadurch zustande, dass der Kunde seinen Hund in die Betreuung gibt oder durch einen Dritten abgeben lässt und der Hund durch TB aufgenommen wird. Die Geschäftsbedingungen haben nach erstmaliger Einbeziehung in einen Vertrag zwischen den Vertragsparteien auch Gültigkeit für zukünftige Betreuungsleistungen.

 

2.   TB gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund während der Betreuungsdauer fachgerechte Pflege und Betreuung, insbesondere ausreichende Verpflegung, Wasser und Auslauf. TB verpflichtet sich den Hund art- und verhaltensgerecht unterzubringen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, das der Hund auf dem eingezäunten Gelände der Hundepension ohne Leine geführt wird und übernimmt alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Dem Kunden ist bekannt, dass nach Angaben des Kunden gruppenfähige Hunde gemeinsam mit anderen Pensionshunden Auslauf bekommen, um den Tieren Sozialkontakte zu ermöglichen. Auch wenn auf eine bestmögliche Zusammenstellung der Auslaufgruppen geachtet wird und der Auslauf auch unter Kontrolle stattfindet, so kann auch bei größtem Bemühen nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Auseinandersetzungen zwischen den Tieren kommen kann. Durch den Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden als Hundehalter.

Bei ausgeprägtem Aggressionsverhalten des Hundes, das sich erst während der Betreuung herausstellt und eine gefahrlose Führung/Unterbringung unmöglich macht, ist TB berechtigt, den Hund zu separieren, einen Maulkorb zu verwenden und/oder die Pensionsunterbringung abzubrechen. Der Kunde verpflichtet sich, in letzterem Fall das Tier unverzüglich abzuholen bzw. abholen zu lassen.

Läufige Hündinnen können nur nach vorheriger Vereinbarung aufgenommen werden! Hündinnen, die während des Pensionsaufenthaltes läufig werden könnten, bringt der Kunde auf eigenes Risiko. Für eventuelle Folgen, (Deckung der Hündin während der Pensionszeit usw.) wird keine Haftung übernommen. Sollte eine Hündin während des Aufenthaltes läufig werden, gehen die daraus resultierenden Kosten zu Lasten des Hundeeigentümers (z.B. getrennte Haltung, Tierarztkosten etc.).

Für vom Kunden mitgebrachte Gegenstände wie Körbe, Decken, Spielzeug, Leinen etc. wird keine Haftung übernommen. Im Übrigen ist die Haftung von TB auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um Ansprüche wegen der Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben eines Menschen handelt. Auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass es trotz sorgfältiger Betreuung und Aufsicht zu Schäden kommen könnte, die nicht durch die Haftpflicht des Tierhalters abgesichert wären, so haben wir im Interesse unserer Kunden eine Versicherung bei der Uelzener Allgemeine Versicherungsgesellschaft a.G. abgeschlossen, die auch Schäden an Pensionstieren bis EUR 1.000,00 absichert. Auf diesen Betrag sind Schadensersatzansprüche gegen TB wegen Schäden an Pensionstieren, unabhängig von den vorstehenden Haftungsregelungen, beschränkt, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

 

3.   Die Vergütung für die Betreuungsleistungen, insbesondere die Tagespauschale richtet sich, soweit nicht die Vergütung im Vertrag aufgenommen wurde, nach der zur Zeitpunkt der Aufnahme des Hundes gültigen Preisliste, die sowohl der Homepage http://tierpension.belgischer-schaeferhund als auch dem Aushang in den Büroräumen der TB zu entnehmen ist. Die Kosten für die Unterbringung sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, bei Übergabe des Hundes im Voraus zu entrichten.

Für Annahme- und Abholtage werden die vollen Tagespauschalen abgerechnet. Der Annahmetag wird nur dann nicht abgerechnet, wenn die Annahme Montag bis Freitag erst nach 17:30 Uhr erfolgt. An Sonn- und Feiertagen erfolgen grundsätzlich keine Aufnahme und keine Abgabe von Tieren.

Für Pensionstiere, die zum ersten Mal aufgenommen werden sollen, ist bei verbindlicher Anmeldung (Reservierungsvertrag) eine Vorauszahlung in Höhe von 50% auf die voraussichtlichen Gesamtkosten zu leisten. Wird die Anzahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Unterzeichnung des Reservierungsvertrages bezahlt (bar oder per Überweisung), wobei für die Rechtzeitigkeit der Zahlungseingang bei TB entscheidend  ist, ist TB nicht verpflichtet, einen Platz frei zu halten.

Im Falle des Rücktritts vom Reservierungsvertrag oder einer mündlichen Reservierung durch den Kunden kann, wenn nicht für Ferienzeiten andere Regelungen gelten, TB folgende Stornobeträge berechnen: Rücktritt bis 30 Tage vor Pensionsbeginn 5 %, bis 15 Tage 25%, bis 7 Tage 50%, danach (gilt auch für einen früheren Abbruch des gebuchten Aufenthaltes durch den Kunden nach Beginn des Aufenthalts) 100% der Unterbringungskosten für den gebuchten Zeitraum. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Sollte das Tier nicht innerhalb von 5 Tagen nach dem vereinbarten Pensionsablauf abgeholt werden ist TB berechtigt, den Hund einem Tierheim zu übergeben. Das Tierheim wird von TB ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten trägt allein und im vollen Umfang der Kunde.

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4.   Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Betreuer alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Leine etc. rechtzeitig vor Beginn der Betreuung zur Verfügung gestellt werden. Er ist außerdem verpflichtet, alle für die Betreuung notwendigen Informationen - insbesondere bzgl. Verhaltensauffälligkeiten und Allergien - zur Verfügung zu stellen.

Ist der Kunde selbst während der Zeit der Betreuung nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand zu erreichen, so hat er einen Ansprechpartner zu benennen, der während der Zeit der Betreuung erreichbar ist. Dieser Ansprechpartner muss vom Kunden bevollmächtigt sein, während der Zeit der Betreuung Entscheidungen in seinem Namen zu fällen.

Der Kunde versichert, dass das übergebene Tier sein Eigentum, gesund, sowie frei von Endo-/Ektoparasiten ist und dass der Hund innerhalb der vergangenen zwölf Monate folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Parainfluenza. Der Kunde hat den Impfpass und Nachweise über getätigte Wurmkuren bei Abgabe des Hundes vorzulegen. Sollte eine Wurmkur bei Pensionsbeginn länger als 3 Monate zurückliegen, wird diese von TB auf Kosten des Kunden nachgeholt. Sollte das in die Betreuung übergebene Tier Parasiten haben, sind daraus resultierende Kosten für die Desinfektion der Pensionsräume und anderer Tiere vom Kunden zu tragen. Des weiteren versichert der Kunde, dass eine angemessene Haftpflichtversicherung für das übergebene Tier besteht.

Sollte das übergebene Tier erkranken oder sich verletzen und einen Tierarztbesuch benötigen, ist TB berechtigt, einen Tierarzt ihrer Wahl mit der Behandlung des Tieres zu beauftragen. Alle diesbezüglichen Kosten, wie An-/Abfahrt, Tierarztgebühren, Medikamente usw. gehen zu Lasten des Tierhalters. Auf Wunsch wird der Tierarzt des Kunden eingeschaltet, soweit die technisch und zeitlich möglich ist.

 

5.  Die personenbezogenen Daten, die Sie der TB zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutz 

 

6.    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen. Jegliche Änderungen dieser Vereinbarungen sollen zu Beweiszwecken schriftlich erfolgen. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam oder die Bedingungen Lücken aufweisen, so werden die Vertragsparteien eine Regelung treffen, die dem Willen der Vertragsparteien rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.