Geschäftsbedingungen |
Tierpension Ursula Buchen |
Hauptstrasse 37 - 97633 Irmelshausen |
Stand Juli 2013 |
Die folgenden
Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Betreuungsvertrages des Tierhalters
(„Kunde“) mit der Tierpension Buchen („TB“). Die individuellen
Vereinbarungen, insbesondere der schriftliche Betreuungsvertrag, gehen diesen
vor.
1.
Zwischen dem Kunden und TB soll grundsätzlich ein schriftlicher
Betreuungsvertrag abgeschlossen, dessen Festlegungen bei Widersprüchen den
Geschäftsbedingungen vorgehen. Sollte die Aufnahme des Hundes ohne
schriftlichen Vertrag erfolgen, so kommt der Betreuungsvertrag dadurch zustande,
dass der Kunde seinen Hund in die Betreuung gibt oder durch einen Dritten
abgeben lässt und der Hund durch TB aufgenommen wird. Die Geschäftsbedingungen
haben nach erstmaliger Einbeziehung in einen Vertrag zwischen den
Vertragsparteien auch Gültigkeit für zukünftige Betreuungsleistungen.
2.
TB gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund während der
Betreuungsdauer fachgerechte Pflege und Betreuung, insbesondere ausreichende
Verpflegung, Wasser und Auslauf. TB verpflichtet sich den Hund art- und
verhaltensgerecht unterzubringen und das Tierschutzgesetz sowie dessen
Nebenbestimmungen zu beachten.
Der
Kunde erklärt sich damit einverstanden, das der Hund auf dem eingezäunten Gelände
der Hundepension ohne Leine geführt wird und übernimmt alle damit in
Verbindung stehenden Risiken. Dem Kunden ist bekannt, dass nach Angaben des
Kunden gruppenfähige Hunde gemeinsam mit anderen Pensionshunden Auslauf
bekommen, um den Tieren Sozialkontakte zu ermöglichen. Auch wenn auf eine bestmögliche
Zusammenstellung der Auslaufgruppen geachtet wird und der Auslauf auch unter
Kontrolle stattfindet, so kann auch bei größtem Bemühen nicht ausgeschlossen
werden, dass es zu Auseinandersetzungen zwischen den Tieren kommen kann. Durch
den Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden gehen grundsätzlich
zu Lasten des Kunden als Hundehalter.
Bei
ausgeprägtem Aggressionsverhalten des Hundes, das sich erst während der
Betreuung herausstellt und eine gefahrlose Führung/Unterbringung unmöglich
macht, ist TB berechtigt, den Hund zu separieren, einen Maulkorb zu verwenden
und/oder die Pensionsunterbringung abzubrechen. Der Kunde verpflichtet sich, in
letzterem Fall das Tier unverzüglich abzuholen bzw. abholen zu lassen.
Läufige
Hündinnen können nur nach vorheriger Vereinbarung aufgenommen werden! Hündinnen,
die während des Pensionsaufenthaltes läufig werden könnten, bringt der Kunde
auf eigenes Risiko. Für eventuelle Folgen, (Deckung der Hündin während der
Pensionszeit usw.) wird keine Haftung übernommen. Sollte eine Hündin während
des Aufenthaltes läufig werden, gehen die daraus resultierenden Kosten zu
Lasten des Hundeeigentümers (z.B. getrennte Haltung, Tierarztkosten etc.).
Für
vom Kunden mitgebrachte Gegenstände wie Körbe, Decken, Spielzeug, Leinen etc.
wird keine Haftung übernommen. Im Übrigen ist die Haftung von TB auf Fälle
von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um
Ansprüche wegen der Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben eines
Menschen handelt. Auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass es trotz sorgfältiger
Betreuung und Aufsicht zu Schäden kommen könnte, die nicht durch die
Haftpflicht des Tierhalters abgesichert wären, so haben wir im Interesse
unserer Kunden eine Versicherung bei der Uelzener Allgemeine
Versicherungsgesellschaft a.G. abgeschlossen, die auch Schäden an
Pensionstieren bis EUR 1.000,00 absichert. Auf diesen Betrag sind
Schadensersatzansprüche gegen TB wegen Schäden an Pensionstieren, unabhängig
von den vorstehenden Haftungsregelungen, beschränkt, soweit diese nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurden.
3.
Die Vergütung für die Betreuungsleistungen, insbesondere die
Tagespauschale richtet sich, soweit nicht die Vergütung im Vertrag aufgenommen
wurde, nach der zur Zeitpunkt der Aufnahme des Hundes gültigen Preisliste, die
sowohl der Homepage http://tierpension.belgischer-schaeferhund als auch dem
Aushang in den Büroräumen der TB zu entnehmen ist. Die Kosten für die
Unterbringung sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, bei Übergabe des
Hundes im Voraus zu entrichten.
Für
Annahme- und Abholtage werden die vollen Tagespauschalen abgerechnet. Der
Annahmetag wird nur dann nicht abgerechnet, wenn die Annahme Montag bis Freitag
erst nach 17:30 Uhr erfolgt. An Sonn- und Feiertagen erfolgen grundsätzlich
keine Aufnahme und keine Abgabe von Tieren.
Für
Pensionstiere, die zum ersten Mal aufgenommen werden sollen, ist bei
verbindlicher Anmeldung (Reservierungsvertrag) eine Vorauszahlung in Höhe von
50% auf die voraussichtlichen Gesamtkosten zu leisten. Wird die Anzahlung nicht
innerhalb von 10 Tagen nach Unterzeichnung des Reservierungsvertrages bezahlt
(bar oder per Überweisung), wobei für die Rechtzeitigkeit der Zahlungseingang
bei TB entscheidend ist, ist TB
nicht verpflichtet, einen Platz frei zu halten.
Im
Falle des Rücktritts vom Reservierungsvertrag oder einer mündlichen
Reservierung durch den Kunden kann, wenn nicht für Ferienzeiten andere
Regelungen gelten, TB folgende Stornobeträge berechnen: Rücktritt bis 30 Tage
vor Pensionsbeginn 5 %, bis 15 Tage 25%, bis 7 Tage 50%, danach (gilt auch für
einen früheren Abbruch des gebuchten Aufenthaltes durch den Kunden nach Beginn
des Aufenthalts) 100% der Unterbringungskosten für den gebuchten Zeitraum. Dem
Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Sollte
das Tier nicht innerhalb von 5 Tagen nach dem vereinbarten Pensionsablauf
abgeholt werden ist TB berechtigt, den Hund einem Tierheim zu übergeben. Das
Tierheim wird von TB ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten
trägt allein und im vollen Umfang der Kunde.
.
4.
Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Betreuer alle Arbeitsmittel wie
Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Leine etc. rechtzeitig vor Beginn der
Betreuung zur Verfügung gestellt werden. Er ist außerdem verpflichtet, alle für
die Betreuung notwendigen Informationen - insbesondere bzgl. Verhaltensauffälligkeiten
und Allergien - zur Verfügung zu stellen.
Ist
der Kunde selbst während der Zeit der Betreuung nicht oder nur mit unverhältnismäßig
großem Aufwand zu erreichen, so hat er einen Ansprechpartner zu benennen, der während
der Zeit der Betreuung erreichbar ist. Dieser Ansprechpartner muss vom Kunden
bevollmächtigt sein, während der Zeit der Betreuung Entscheidungen in seinem
Namen zu fällen.
Der
Kunde versichert, dass das übergebene Tier sein Eigentum, gesund, sowie frei
von Endo-/Ektoparasiten ist und dass der Hund innerhalb der vergangenen zwölf
Monate folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose,
Parvovirose, Parainfluenza. Der Kunde hat den Impfpass und Nachweise über getätigte
Wurmkuren bei Abgabe des Hundes vorzulegen. Sollte eine Wurmkur bei
Pensionsbeginn länger als 3 Monate zurückliegen, wird diese von TB auf Kosten
des Kunden nachgeholt. Sollte das in die Betreuung übergebene Tier Parasiten
haben, sind daraus resultierende Kosten für die Desinfektion der Pensionsräume
und anderer Tiere vom Kunden zu tragen. Des weiteren versichert der Kunde, dass
eine angemessene Haftpflichtversicherung für das übergebene Tier besteht.
Sollte
das übergebene Tier erkranken oder sich verletzen und einen Tierarztbesuch benötigen,
ist TB berechtigt, einen Tierarzt ihrer Wahl mit der Behandlung des Tieres zu
beauftragen. Alle diesbezüglichen Kosten, wie An-/Abfahrt, Tierarztgebühren,
Medikamente usw. gehen zu Lasten des Tierhalters. Auf Wunsch wird der Tierarzt
des Kunden eingeschaltet, soweit die technisch und zeitlich möglich ist.
5. Die personenbezogenen Daten, die Sie der TB zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutz
6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit
der Übrigen. Jegliche Änderungen dieser Vereinbarungen sollen zu Beweiszwecken
schriftlich erfolgen. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam oder
die Bedingungen Lücken aufweisen, so werden die Vertragsparteien eine Regelung
treffen, die dem Willen der Vertragsparteien rechtlich und wirtschaftlich am nächsten
kommt.